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Beitragsordnung → |

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des Schachvereins SK Dessau 93 e. V. |
1. Die Mitgliedsbeiträge belaufen sich auf:
1.1 Erwachsene halbjährlich 40,00 Euro
1.2 Personen 15 - 18 Jahre halbjährlich 20,00
Euro
1.3 Personen bis 14 Jahre halbjährlich 15,00 Euro
Im Beitrag sind die Abführungen an den Landessportbund
und dem Deutschen Schachverband eingeschlossen.
Zahlbar auf Konto Nr. 11 50 464 der Volksbank Dessau -
BLZ 800 935 74 - 1/2 jährlich im Voraus.
Bei jährlicher Zahlungsweis im Voraus (Januar des
laufenden Jahres) wird ein Betrag in Höhe von 5,00 Euro
erlassen
(Jahresbeitrag Erwachsene = 75,00 €, Jugendliche 15 bis
18 Jahre = 35,00 €, Personen bis 14 Jahre = 25,00)
Bei Austritt oder Ausschluss wird entrichteter Beitrag
nicht zurückerstattet. Der Beitrag ist eine
Bringepflicht!
2. Bei Eintritt wird eine Aufnahmegebühr von
10,00 € veranlagt
3. In sozialen Härtefällen kann auf schriftlichen
Antrag eine Beitragsreduzierung, Reduzierung der
Aufnahmegebühren oder Stundung erfolgen. Über die
Zustimmung oder Ablehnung des Antrages entscheidet der
Vorstand. Das Ergebnis wird dem Mitglied mündlich
mitgeteilt.
4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht
befreit.
5. Diese Beitragsordnung tritt am 01. 01. 2010 in
Kraft. Es gilt die Satzung des Vereins.
Dessau, 25.03.2009 | Manfred Riechert - Präsident
| Sven Schönemann - Schatzmeister
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Ehrenordnung → |

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des Schachvereins SK Dessau 93 e. V. |
1
Ehrenmitgliedschaft, Ehrenpräsident
Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen verliehen werden, die
sich besondere Verdienste um das Schach beim und für den SK Dessau 93
erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch
die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit ernannt.
Besonders verdiente ehemalige Präsidenten können in
gleicher Weise zum Ehrenpräsidenten ernannt werden.
2
Ehrennadeln
2. 1 Die goldene Ehrennadel kann Personen verliehen werden,
die sich um das Schach beim und für den SK Dessau 93 durch erfolgreiche
langjährige (über 15 Jahre) organisatorische Tätigkeit, durch
herausragende schachliche Leistungen auf Landes-, Bezirks- oder
Vereinsebene des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt (nachfolgend LSV
genannt) verdient gemacht haben. Die Verleihung beschließt der erweiterte
Vorstand des SK Dessau 93 mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten.
Die für die Ehrung vorgesehene Person kann an der
Abstimmung nicht teilnehmen.
2. 2 Die Ehrennadel in Silber kann Personen verliehen
werden, die sich durch langjährige organisatorische Tätigkeit (über 10
Jahre) oder durch besondere schachliche Leistungen auf Landes-, Bezirks-
oder Vereinsebene des LSV verdient gemacht haben. Die Verleihung erfolgt
durch den Vorstand des SK Dessau 93 mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten.
2. 3 Die bronzene Ehrennadel kann Personen verliehen werden,
die sich durch langjährige organisatorische Tätigkeit (mindestens 5 Jahre)
oder durch besondere schachliche Leistungen auf Landes-, Bezirks- oder
Vereinsebene des LSV verdient gemacht haben. Die Verleihung erfolgt durch
den Vorstand des SK Dessau 93 mit Mehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten.
3 Sonstige
Auszeichnungen
Der erweiterte Vorstand kann mit Dreiviertelmehrheit der
anwesenden Stimmberechtigten natürliche oder juristische Personen
auszeichnen, die sich durch außerordentliche Leistungen für den SK Dessau
93 verdient gemacht haben.
4
Verfahren
Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie über die
Verleihung von Ehrennadeln wird jeweils eine Urkunde ausgestellt.
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